Das in der Internetgemeinde vieldiskutierte Urteil
des Hamburger Landgerichts zu der Haftung für Foreneinträge auf Heise.de liegt nun schriftlich vor (Az.: 324 O 721/05
). Doch die Kritik an der LG-Entscheidung ebbt nicht ab: “Kurz zusammengefasst kann man die aktuelle Entscheidung glattweg nur als absolutes Fehlurteil bezeichnen.”, meint der bekannte Rechtsanwalt Dr.Martin Bahr
und befürchtet zudem, dass dieses Urteil verstärkt für Abmahnungen gegen Webforenbetreiber benutzt werden wird, wie dies bereits vor Veröffentlichung der Entscheidungsgründe der Fall
war.
Der Heise Verlag hat bereits Berufung angekündigt, das Urteil ist somit (noch) nicht rechtskräftig.



