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Negative Feststellungsklage gegen Foren-Abmahnung

 

Im Supernature-Fall , über den auch bereits im TV  berichtet wurde, hat der bekannte Internetanwalt Dr. Martin Bahr im Auftrage seines Mandaten eine negative Feststellungsklage  eingereicht um endgültig für Rechtssicherheit in diesem Streitfall zu sorgen.

Der Betreiber des Supernature-Forums, Martin Geuß, wurde von einem Anwalt abgemahnt, weil in dem Forum negative Äußerungen über den Mandaten des Anwalts gemacht wurden. Diese hat Geuß auch umgehend gelöscht, trotzdem wurde er unter Berufung auf das Heise-Urteil, das zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal in der schriftlichen Begründung vorlag, zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert, die er aber nicht abgab.

Der Fall sorgte für einigen Wirbel, weil das LG-Urteil aus Hamburg, welches übrigens immer noch nicht rechtskräftig ist, schon jetzt für Abmahnungen benutzt wurde. Wie wird es dann, wenn das (m.E. Fehl-)Urteil erst einmal bestätigt wird?

Geuß hat auf jeden Fall viele Forenbetreiber auf seiner Seite. Die haben ihm nämlich bisher über 16.000 EUR  an Geldern für den Fall gespendet.

 
 

Diese News wurde am 04.05.2006 von Daniel Rüd eingestellt.

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