In einem Urteil vom 20.Juli 2006 (I ZR 228/03
) hat der BGH nun darüber entschieden, wie ein Webimpressum gekennzeichnet werden muss und wo es zu stehen hat. Damit wird dem jahrelangen Streit zwischen Juristen und der uneinheitlichen Rechtsprechung ein Ende gesetzt.
Wie auf Heise.de
zu lesen ist, genüge es, wenn ein Impressum über zwei Links erreichbar ist. Auch seien “Kontakt” und “Impressum” Linktexte, die allgemein üblich sind und von jedem durchschnittlichen Nutzer verstanden werden.



