Im SEO-Fachforum bei Abakus wird derzeit über ein seit kurzem auftretendes Phänomen ausgiebig diskutiert. Das sogenannte “Platz 31-Phänomen” bewirkt, dass eine Seite bei einer Suche nur noch auf Platz 31 gelistet wird.Sehr schön kann man das erkennen, wenn man den Domainnamen als Suchbegriff verwendet. Wird die Domain bei der Suche nicht, wie eigentlich richtig, an Platz 1 gelistet, sondern 30 Plätze weiter hinten, dann weiß man, dass die ausgewählte Domain von diesem Phänomen betroffen ist.
Was hat es damit auf sich?
Gerald Steffens hat in seinem SEO-Blog
eine Grafik, die genau dieses Problem zeigt. Darüber hinaus ist dort auch ein interessanter Kommentar von jemandem zu finden, der mit Google wegen dem Platz#31-Phänomen Kontakt hatte und auch Antworten auf seine Fragen bekam.
Demnach handelt es sich dabei um eine temporäre Bestrafung durch Google, wenn ein Website-Betreiber gegen die Google-Richtlinien verstößt. Die Bestrafung wird manuell eingestellt und erst nach wiederholten Verstößen. Hierbei muss es sich selbstverständlich um geringfügige Vergehen handeln. Beim groben Vergehen wird die entsprechende Domain aus dem Index herausgenommen.
Es handelt sich -wie bereits erwähnt- um eine Strafe, die für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen wird. Ein zwischenzeitlicher Wechsel der Domain mit einer 301er-Weiterleitung erfüllt zwar seinen Zweck, es dauert aber in der Regel länger bis die neue Domain in gleicher Position wie die alte gelistet wird, als zu warten, bis die Bestrafung der alten Website wieder aufgehoben wird.



